BESCHWERDEMANAGEMENT
im Jugendzentrum Startloch

  1. Besucher*innen können jederzeit, eine/n selbst gewählte/n Mitarbeiter/in ansprechen.
  2. Besucher*innen haben in der Regel täglich Zugang zum Einrichtungsleiter und erhalten die Gelegenheit zu einem vertraulichen Gespräch.
  3. Betroffene können weitere Besucher*innen oder Mitarbeiter*inen ihrer Wahl zur Klärung ihres Anliegens hinzuziehen.
  4. Mitarbeiter*innen, die auf Wunsch von Betroffenen vertraulich bei der Klärung eines Anliegens hinzugezogen worden sind, stehen in der Pflicht, diese verantwortungsvoll und in einer für sie angemessenen und leicht verständlichen Weise kontinuierlich zu informieren/ zu begleiten/ zu vermitteln sowie abschließend über das Ergebnis des Beschwerdeverfahrens zu informieren. Die Hausleitung wird über dieses „Agreement“ unter Berücksichtigung der Vertraulichkeit gegenüber den Betroffenen informiert.
  5. Das Anliegen wird auf Wunsch soweit wie möglich vertraulich behandelt.
  6. Beide Seiten werden gehört.
  7. Es wird ein gemeinsames Gespräch zur Klärung angestrebt.
  8. Auf Wunsch werden Sorgeberechtigte und / oder Kolleg*innen insbesondere Kinderschutzfachkräfte beteiligt.
  9. Sofern es sich um ein besonderes Vorkommnis im Sinne des Kinderschutzgesetzes oder anderer Gesetze/Vorschriften handelt, werden umgehend die Mitarbeiter*innen und insbesondere der Einrichtungsleiter informiert. Alle am Vorfall Beteiligten werden angehalten, eine entsprechende Aktennotiz zu fertigen.
  10. In der Einrichtung hängt ein Briefkasten, in den vertrauliche Mitteilungen und Beschwerden an den Einrichtungsleiter eingeworfen werden können.
  11. In der Einrichtung gibt es Aushänge mit den Telefonnummern der zuständigen Notrufzentralen.