HAUSORDNUNG

(gilt auch für das gesamte Gelände)

Nichtbeachtung unserer Regeln führt zu verbalen Auseinandersetzungen mit denen, die sie beachten!

  • Alle kommen freiwillig ins Startloch, niemand wird zu etwas gezwungen, wir lehnen Gewalt und Brutalität in jeder Form ab
  • Wir behandeln uns mit Respekt, unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe, Herkunft, Religion, Sprache und sexueller Orientierung
  • Wer hier dealt, macht sich nicht nur strafbar, er greift auch in den Schutzraum für junge Menschen ein, den wir vehement verteidigen werden
  • Personen, die ihrem Drogenkonsum zur Folge nicht mehr in der Lage sind eine tolerante, friedfertige Grundhaltung zu wahren, werden gebeten unser Haus nicht aufzusuchen
  • Vandalismus (beabsichtigtes Zerstören, Beschmieren, Beschmutzen, Beschädigen) = Entschuldigung + Wiedergutmachung
  • In Konfliktfällen haben die Betreuer*innen das letzte Wort. Sie sind auch befugt, bei groben Verstößen Besuchspausen zu verordnen.
    Am folgenden Öffnungstag kann auf ein  Beschwerdemanagement zurückgegriffen werden
  • Rauchen ist in öffentlichen Räumen gesetzlich verboten, dies gilt auch für unser Haus nebst Gelände
  • Dieses Haus ist eine Fußgänger*innenzone
  • Wenn wir die Küche betreten wollen um uns privat Essen zubereiten wollen oder etwas aus der Küche benötigen, wie z.B. Spiele, fragen wir eine/n Mitarbeiter/in
  • Unser Haus und Gelände sind schützenswerte und einzigartige Biotope, insbesondere die WC’s halten wir daher gern sauber
  • Das Equipment sowie das Inventar vom Startloch sind kostbar und in vorhandener Qualität keinesfalls selbstverständlich! Die Beschaffung, Verwaltung und Pflege ist aufwendig, deshalb behandeln wir es schonend